
Die Kirchengemeinde ist im Sinne des Rechts eine juristische Person, eine rechtlich selbständige Rechtsträgerin. Diese Eigenschaft hat sie vom Staat erhalten. Da sie für das öffentliche Leben im Laufe der Geschichte von wesentlicher Bedeutung war und es hoffentlich auch bleiben wird, nennt man sie, ebenso wie beispielsweise die Zivilgemeinde, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Da nur eine gedachte, nicht körperlich vorhandene, juristische Person am allgemeinen Rechtsverkehr nicht teilnehmen kann, bedarf es ersatzweise des Einsatzes von natürlichen Personen, also von Menschen, die der Kirchengemeinde im Rechtssinne als Organ dienen und an ihrer Stelle tätig werden, entscheiden, ihren Willen bekunden. In der Kirchengemeinde werden die Funktionen von den Mitgliedern des Kirchenvorstandes wahrgenommen. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kirchenrecht und aus dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924. Das Kirchenrecht, das für die ganze katholische Kirche gilt, ist im wesentlichen im Kirchlichen Gesetzbuch (Lateinisch: Codex Juris Canonici) zusammengefasst. Aus der vorgegebenen Rechtsstruktur ist der Kirchenvorstand neben dem Pfarrgemeinderat ein wichtiges Element in unserer Pfarrgemeinde. Er ist zuständig für alle weltlichen Angelegenheiten. Der Kirchenvorstand übernimmt damit die Verwaltung der Kirchengemeinde, berät und entlastet den Pfarrer und handelt darüber hinaus im Auftrage der Gemeindemitglieder (er ist, wie ausgeführt, der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen).
Nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen erstreckt sich im wesentlichen die Verwaltung in der Gemeinde auf die verantwortungsvollen Belange, wie
- die Finanzierung von Baumaßnahmen und größeren Reparaturen,
- die Grundstücksverwaltung,
- die Unterhaltung und Instandsetzung von kirchlichen Gebäuden,
- die Betreuung und Abwicklung von größeren Bauvorhaben wie die Kirchendachsanierung (1,7 Mio. DM) und die neue Dachkonstruktion für den Kindergarten (600 000 DM). Neu im Jahr 2010: Die vollständige Restaurierung der Kirchenmauer und 2011: der An und Umbau des Kindergartens für die Betreuung von U3 Kindern.
und die Führung der sich aus der Aufzählung resultierenden Rechtsgeschäfte.
Das Aufstellen der Haushaltspläne, alle Personalangelegenheiten und die Trägerschaften für die Kindergärten sind dem Kirchengemeindeverband übertragen worden. Die Abwicklung der Rechtsgeschäfte, das Aufstellen der Haushaltsentwürfe, das buchungstechnische aus der Aufgabenentwicklung, wie vorstehend aufgeführt, sind inzwischen einer im kirchlichen Bereich neu geschaffenen Einrichtung, nämlich der Dekanatsrendantur in Neuss, übertragen worden. Die Verantwortung und die daraus resultierenden Kontrollfunktionen hierüber sind und bleiben weiterhin in der Gemeinde, sind also weiterhin eine Aufgabe des Kirchenvorstandes. Bis 1994 war für die inzwischen übertragenen Aufgaben ein eigens dafür in der Gemeinde angestellter Rendant zuständig.
Der Kirchenvorstand in unserer Gemeinde hat 8 gewählte Mitglieder, den Pastor als den geborenen Vorsitzenden und ein beratendes Mitglied als Vertreter des Pfarrgemeinderates. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt 6 Jahre. Alle 3 Jahre scheidet die Hälfte aus, so dass eine ordnungsgemäße Arbeit des Kirchenvorstandes immer gewährleistet bleibt. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied das seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat und 18 Jahre alt ist.